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Das Ministerium präsentiert seine Arbeit auf dieser Webseite auch in Form von Videos. Diese werden vom deutschen Anbieter TV1 mit Hilfe des JW-Players mit Sitz in den USA ausgeliefert. Bitte willigen Sie in die Übertragung Ihrer IP-Adresse und anderer technischer Daten an den JW-Player ein, und erlauben Sie JW-Player, Cookies auf Ihrem Endgerät zu setzen, wenn Sie unser Video-Angebot nutzen wollen. Verantwortlich für diese Verarbeitung Ihrer Daten ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Unsere Datenschutzbeauftragte erreichen Sie unter datenschutzbeauftragte@bmwk.bund.de. Als Rechtsgrundlage dient uns Ihre Einwilligung nach § 25 Abs. 1 TTDSG i. V. m. Artikel 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO und § 3 Abs. 1 EGovG. Wir haben sichergestellt, dass Sie Ihre Einwilligung jederzeit für die Zukunft widerrufen können. Über die Einwilligungsverwaltung am Ende der Seite können Sie jederzeit steuern, ob Sie den Videodienst JW-Player zur Übertragung freigeben oder nicht.
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EXIST-Gründungsstipendium unterstützt gründungsinteressierte Studierende, Absolventinnen und Absolventen sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen.
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Konditionen und Bedingungen zum EXIST-Gründungsstipendium
Die Gründungsteams erhalten für die Dauer von 12 Monaten ein EXIST-Gründungsstipendium zu attraktiven Konditionen, um einen Businessplan auszuarbeiten und sich mit Unterstützung ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung auf ihre Unternehmensgründung vorzubereiten.
Wichtigste Voraussetzung ist, dass es sich bei der geplanten Geschäftsidee um ein innovatives, technologieorientiertes oder wissensbasiertes Produkt mit signifikanten Alleinstellungsmerkmalen und guten wirtschaftlichen Erfolgsaussichten handelt.
Auch Dienstleistungen werden unter diesen Voraussetzungen gefördert. Der Antrag wird über die Hochschule oder Forschungseinrichtung gestellt. Anhand unseres beispielhaften Projektverlaufs können Sie sich über die Meilensteine derEXIST-Förderphase informieren.
Weitere Informationen zum EXIST-Gründungsstipendium
Förderantrag
Informationen, Unterlagen und Unterstützung für die Antragsstellung
Wissenschaftler/innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten
außeruniversitären Forschungseinrichtungen
Hochschulen
Hochschulabsolventen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden).
Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben, wobei das Team nicht mehrheitlich aus Studierenden bestehen darf.
Gründerteams bis max. drei Personen.
Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer staatlich anerkannten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden. Alternativ kann der Abschluss eines Teammitglieds länger als fünf Jahre zurückliegen.
EXIST-Gründungsstipendium ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und wird durch den Europäischen Sozialfonds (ESF) kofinanziert. Der ESF gehört zu den Europäischen Struktur- und Investitionsfonds. Nähere Informationen dazu unter www.die-strukturfonds.de.